Kosten

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Einheitlicher Eigenbetrag seit 2017

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Einheitlicher Eigenbetrag seit 2017

Kostenübersicht

Mit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes II am 1.1.2017 wurde der Eigenbetrag für Pflegeheim-Bewohner mit Pflegegraden vereinheitlicht.

Unabhängig vom Pflegegrad (Ausnahme: Pflegegrad 1) zahlen Bewohner einen festen Betrag. Hier finden Sie die Preise für unser Seniorenzentrum, die Beschützende Wohngruppe sowie das Heiliggeistspital  und den Kurzzeitpflegeanspruch