Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II
Pflegegrade statt Pflegestufen – die aktuelle Gesetzeslage
Am 1.1.2017 ist das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft getreten. Damit verbunden sind zahlreiche Neuerungen:
- Statt der drei Pflegestufen gibt es fünf Pflegegrade.
- Der Eigenbetrag für Pflegeheim-Bewohner wurde vereinheitlicht.
- Mehr Menschen haben Anspruch auf Pflege, da der Pflegebedürftigkeitsbegriff erweitert wurde.
Wir bieten:
- 277 Plätze in der Stationären Pflege – auch für Kurzzeitpflege
- Davon 22 Plätze im beschützenden Wohnen für Demenzerkrankte
- 105 Ein- und Zweizimmer-Wohnungen für das Wohnen im Alter