Kosten
Unser Pflegedienst berät Sie, welche Kosten bei häuslicher Betreuung von der Pflegekasse oder den Krankenkassen übernommen werden.
Abhängig von der Einstufung in die Pflegegrade (1 bis 5) übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für ambulante Pflege. Zum Teil werden auch die Kosten nach einem Krankenhausaufenthalt (Kurzzeitpflege) übernommen oder wenn ein pflegender Angehöriger wegen Urlaub oder Krankheit ausfällt (Verhinderungspflege).
Auch, wenn Sie keinen Pflegegrad haben, können Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen – als Selbstzahler oder im Rahmen der Übergangspflege, die von der Krankenkasse bezuschusst wird.