Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II
Pflegegrade statt Pflegestufen – die aktuelle Gesetzeslage
Am 1.1.2017 ist das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft getreten. Damit verbunden sind zahlreiche Neuerungen:
- Statt der drei Pflegestufen gibt es fünf Pflegegrade.
- Der Eigenbetrag für Pflegeheim-Bewohner wurde vereinheitlicht.
- Mehr Menschen haben Anspruch auf Pflege, da der Pflegebedürftigkeitsbegriff erweitert wurde.
Wir bieten:
- 277 Plätze in der Stationären Pflege – auch für Kurzzeitpflege
- Davon 22 Plätze im beschützenden Wohnen für Demenzerkrankte
- 105 Ein- und Zweizimmer-Wohnungen für das Wohnen im Alter
Generell gilt:
All jene, die bereits vor dem 1.1.2017 Bewohner unserer Einrichtungen waren und eine Pflegestufe hatten, müssen nichts tun. Die Einstufung in den neuen Pflegegrad fand automatisch statt. Durch den Bestandsschutz für die Pflegebedürftigen bleibt der Zuzahlungsbetrag gleich, die Differenz zum neuen Eigenbetrag tragen die Pflegekassen.